Der kostenfreie Bürgertest ist ein Antigen-Kassetten-Schnelltest, der bestimmten Personen, deren überwiegender Aufenthaltsort in Deutschland ist, kostenfrei zusteht.
Seit dem 11. Oktober 2021 wird der kostenfreie Bürgertest laut Testverordnung nur noch für folgende Personen angeboten.
Berechtigte Personen:
- Kinder und Jugendliche
- bis zum 31. Dezember 2021: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kostenfrei testen lassen.
- ab dem 1. Januar 2022: Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren und drei Monaten.
- Schwangere und Stillende.
- Personen mit medizinischer Kontraindikation für die Impfung.
- An Covid-19 erkrankte Menschen, die den Antigen-Test zum Beenden der Quarantäne benötigen.
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen teilnehmen.
- Studierende aus dem Ausland, die mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft worden sind.
Wenn Sie den kostenfreien Bürgertest in Anspruch nehmen möchten, bringen Sie bitte immer einen gültigen Lichtbild-Ausweis und einen Nachweis über Ihre Berechtigung mit.
Was gilt als Nachweis über die Berechtigung für den kostenlosen Bürgertest?
Ein Altersnachweis ergibt sich aus dem Lichtbild-Ausweis. Hierfür ist keine weitere Bescheinigung nötig.
Wenn Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, bringen Sie als Nachweis bitte ein ärztliches Attest mit.
Bei Schwangeren und Stillenden gilt als Nachweis der Mutterpass.
Teilnehmende an Studien zur Impfwirksamkeit bringen bitte einen Teilnahme-Nachweis mit.
Studierende, die mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff geimpft worden sind, weisen Ihre Berechtigung durch ihre Studienbescheinigung und Ihren Impfausweis nach.